Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ulu & Candas Logistik GmbH
Am Wald 12, 40789 Monheim am Rhein
Stand: 12. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ulu & Candas Logistik GmbH im Bereich Transport, Logistik und Spedition.
- Unsere Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer im In- und Ausland.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Leistungen
- Wir bieten Transporte innerhalb Deutschlands sowie in das europäische Ausland, insbesondere nach Belgien und in die Niederlande, an.
- Je nach Auftrag setzen wir Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen ein.
- Gefahrguttransporte erfolgen nur nach Vereinbarung und unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.
- Art, Umfang, Abhol- und Lieferort sowie Zeitfenster ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Dienstleistung zustande.
- Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über die Website gestellt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Haftung und Transportrecht
- Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem deutschen Speditions-, Fracht- und Lagerrecht gemäß §§ 407 bis 475h HGB.
- Bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), soweit dessen Anwendungsbereich eröffnet ist.
- Die gesetzliche Haftung des Frachtführers ist bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der betroffenen Ware begrenzt, soweit keine zwingende abweichende Regelung gilt.
- Für Schäden aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnungen oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände haften wir nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Für Gefahrguttransporte gelten ergänzend die Bestimmungen des ADR und weitere einschlägige Vorschriften.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen bereit, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports erforderlich sind.
- Der Auftraggeber sorgt für eine transportgerechte Verpackung, soweit dies nach Art der Ware erforderlich ist und nicht ausdrücklich von uns übernommen wird.
- Bei Gefahrguttransporten hat der Auftraggeber insbesondere die zutreffende Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
§ 7 Stornierung
- Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Transportbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung kann eine angemessene Stornogebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Preises berechnet werden.
- Bei kurzfristiger Absage oder Nichterreichbarkeit am vereinbarten Lade- oder Entladeort kann der volle Preis berechnet werden, soweit die vereinbarte Leistung nicht anderweitig eingesetzt werden konnte.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften für Verbraucher bleiben unberührt. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.